Die Kosten der Elternberatung nach § 95 richten sich nach der Dauer der Beratung.
Im Allgemeinen ist mit einem Honorar von € 100,- pro Einheit (= 50 Minuten) zu rechnen.
Die Preise basieren auf der vom Ministerium vorgegebenen Richtlinie.
Die Beratung muss nicht mit beiden Elternteilen gleichzeitig durchgeführt werden.
Die Beratung findet nicht in Anwesenheit der Kinder statt.
Das Stundenausmaß dieser Beratungsform wird vom Gericht festgelegt (Richtwert: mind. 6 bis 10 Einheiten innerhalb sechs Monaten).
Die Kosten der Elternberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG richten sich somit nach der Dauer der Beratung.
Im Allgemeinen ist mit einem Honorar von € 125,- pro Einheit (= 50 Minuten) zu rechnen.
Die Preise basieren auf der vom Ministerium vorgegebenen Richtlinie.
Die Beratung findet nicht in Anwesenheit der Kinder statt.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.trennungundscheidung.at
Qualitätsstandards zur Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Preis pro Paar und Einheit (= 50 Minuten): € 125,-
Preis pro Paar und Doppeleinheit (= 100 Minuten): € 240,-